
Diese Regelung bewirkt - ähnlich wie Subpart F - eine direkte Zurechnung bestimmter Beträge bei den US-Anteilseignern ausländischer Zwischengesellschaften. Begrifflich handelt es sich hierbei um keine Zwischeneinkünfte (Subpart F income), sondern um eine eigene Katgorie zurechnungspflichtiger Einkünfte, die aber prinzipiell...
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